Duden Das große Fremdwörterbuch
kontrahieren
kon|tra|hie|renlat. contrahere »zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen«>:
1. einen Vertrag schließen (Rechtsw.).
2.
a) sich zusammenziehen (z. B. von einem Muskel; Med.);
b) das Zusammenziehen von Muskeln bewirken (bes. von einer sportlichen Übung).
3. (Studentenspr. früher) jmdn. zum Zweikampf fordern.
4. (beim Fechten) einen gegnerischen Stoß abwehren u. seinerseits angreifen.
kon|tra|hie|ren
1. einen Vertrag schließen (Rechtsw.).
2.
a) sich zusammenziehen (z. B. von einem Muskel; Med.);
b) das Zusammenziehen von Muskeln bewirken (bes. von einer sportlichen Übung).
3. (Studentenspr. früher) jmdn. zum Zweikampf fordern.
4. (beim Fechten) einen gegnerischen Stoß abwehren u. seinerseits angreifen.