Duden Das große Fremdwörterbuch
Konterbande
Kon|ter|ban|de die; -
fr. contrebande »Schleichhandel, Schmuggelware«, dies aus it. contrabbando zu contra bando »gegen die Verordnung«>:
1. für eine Krieg führende Macht bestimmte kriegswichtige Güter, die verbotenerweise von neutralen Schiffen mitgeführt werden.
2. Schmuggelware.
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