Duden Das große Fremdwörterbuch
Konkubinat
Kon|ku|bi|nat das; -[e]s, -e
lat. concubinatus zu ↑Konkubine u. ↑...at>:
1. in der röm. Kaiserzeit eine gesetzlich erlaubte außereheliche Verbindung zwischen Personen, die eine bürgerliche Ehe nicht eingehen durften.
2. eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung (Rechtsw.).
Kon|ku|bi|nat das; -[e]s, -e
1. in der röm. Kaiserzeit eine gesetzlich erlaubte außereheliche Verbindung zwischen Personen, die eine bürgerliche Ehe nicht eingehen durften.
2. eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung (Rechtsw.).