Duden Das große Fremdwörterbuch
Komplementär
Kom|ple|men|tär der; -s, -e
:
1. persönlich haftender Gesellschafter einer ↑Kommanditgesellschaft.
2. (früher in der DDR) Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete.
Kom|ple|men|tär der; -s, -e
1. persönlich haftender Gesellschafter einer ↑Kommanditgesellschaft.
2. (früher in der DDR) Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete.