Duden Das große Fremdwörterbuch
Kommissar
Kom|mis|sar der; -s, -e
mlat. commissarius »mit der Abwicklung eines Geschäfts Beauftragter« zu lat. committere, vgl. ↑kommittieren>:
1. [vom Staat] Beauftragter.
2.
a) (ohne Plur.) Dienstrangbezeichnung [für Polizeibeamte];
b) Träger des Dienstgrades Kommissar.
Kom|mis|sar der; -s, -e
1. [vom Staat] Beauftragter.
2.
a) (ohne Plur.) Dienstrangbezeichnung [für Polizeibeamte];
b) Träger des Dienstgrades Kommissar.