Duden Das große Fremdwörterbuch
Kollegium
Kol|le|gi|um das; -s, ...ien [...i̯ən]
lat. collegium, vgl. ↑Kolleg>:
1. Gruppe von Personen mit gleichem Amt od. Beruf, Lehrkörper [einer Schule].
2. kollektiv entscheidende Körperschaft;
Ausschuss.
3. im alten Rom Bez. für die in ihrer Gesamtheit handelnden röm. Magistrate u. Priesterschaften.
4. seit dem Mittelalter Bez. der drei reichsständischen Beratungs- u. Beschlusskollegien des Reichstages (Kurfürsten, Reichsfürsten, Reichsstädte);
vgl. ↑Collegium musicum, ↑Collegium publicum
Kol|le|gi|um das; -s, ...ien [...i̯ən]
1. Gruppe von Personen mit gleichem Amt od. Beruf, Lehrkörper [einer Schule].
2. kollektiv entscheidende Körperschaft;
Ausschuss.
3. im alten Rom Bez. für die in ihrer Gesamtheit handelnden röm. Magistrate u. Priesterschaften.
4. seit dem Mittelalter Bez. der drei reichsständischen Beratungs- u. Beschlusskollegien des Reichstages (Kurfürsten, Reichsfürsten, Reichsstädte);
vgl. ↑Collegium musicum, ↑Collegium publicum