Duden Das große Fremdwörterbuch
Kollegialgericht
Kol|le|gi|al|ge|richt das; -[e]s, -e: Gericht, dessen Entscheidungen von mehreren Richtern gemeinsam gefällt werden.
Kol|le|gi|al|ge|richt das; -[e]s, -e: Gericht, dessen Entscheidungen von mehreren Richtern gemeinsam gefällt werden.