Duden Das große Fremdwörterbuch
Koalitionsrecht
Ko|a|li|ti|ons|recht das; -[e]s: das den Bürgern eines Staates verfassungsmäßig garantierte Recht, sich zur Wahrung ihrer Interessen mit anderen zusammenzuschließen.
Ko|a|li|ti|ons|recht das; -[e]s: das den Bürgern eines Staates verfassungsmäßig garantierte Recht, sich zur Wahrung ihrer Interessen mit anderen zusammenzuschließen.