Duden Das große Fremdwörterbuch
Klausel
Klau|sel die; -, -n
lat. clausula »Schluss; Schlusssatz, Schlussformel; Gesetzesformel« zu claudere »schließen«>:
1. vertraglicher Vorbehalt, Sondervereinbarung (Rechtsw.).
2. metrische Gestaltung des Satzschlusses [in der antiken Kunstprosa].
3. formelhafter, melodischer Schluss (Mus.);
vgl. ↑Kadenz.
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