Duden Das große Fremdwörterbuch
Kick-back
Kick-back, auch Kick|back [...bɛk] der; -[s], -s
engl. kickback, eigtl. »Prozente«, zu to kick back »zurück-, einbehalten«>
(Jargon) Rabatt o. Ä., der offiziell gewährt wird, aber an den Auftraggeber od. den Auftragsvermittler fließt.
Kick-back, auch Kick|back [...bɛk] der; -[s], -s
(Jargon) Rabatt o. Ä., der offiziell gewährt wird, aber an den Auftraggeber od. den Auftragsvermittler fließt.