Duden Das große Fremdwörterbuch
kategorisch
ka|te|go|risch: 1. einfach aussagend, behauptend;
kategorisches Urteil: einfache, nicht an Bedingungen geknüpfte Aussage (A ist B).
2. unbedingt gültig;
kategorischer Imperativ: unbedingt gültiges ethisches Gesetz, Pflichtgebot;
vgl. ↑hypothetischer Imperativ.
3. keinen Widerspruch duldend;
bestimmt, mit Nachdruck.
ka|te|go|risch: 1. einfach aussagend, behauptend;
kategorisches Urteil: einfache, nicht an Bedingungen geknüpfte Aussage (A ist B).
2. unbedingt gültig;
kategorischer Imperativ: unbedingt gültiges ethisches Gesetz, Pflichtgebot;
vgl. ↑hypothetischer Imperativ.
3. keinen Widerspruch duldend;
bestimmt, mit Nachdruck.