Duden Das große Fremdwörterbuch
kassatorisch
kas|sa|to|risch
eine Ungültigkeitserklärung betreffend;
kassatorische Klausel:
a) Vertragsklausel, die das Recht des Gläubigers, vom Vertrag zurückzutreten, für den Fall gewährleistet, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt (Rechtsw.);
b) die Vereinbarung der Fälligkeit der Gesamtschuld bei teilweisem Verzug (z. B. bei Teilzahlungsgeschäften)
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Ansicht: kassatorisch