Duden Das große Fremdwörterbuch
kapitulieren
ka|pi|tu|lie|ren <über gleichbed. fr. capituler, eigtl. »(die Übergabebedingungen mit dem Feind) vertraglich regeln«, aus mlat. capitulare »über einen Vertrag verhandeln« zu capitulum »Vertrag, Übereinkunft«, dies aus lat. capitulum, vgl. ↑Kapitel>:
1. sich dem Feind ergeben;
sich für besiegt erklären u. sich dem Gegner unterwerfen.
2. (angesichts einer Sache) resignierend aufgeben, nachgeben, die Waffen strecken.
3. (veraltet) eine Kapitulation (3) abschließen
ka|pi|tu|lie|ren <über gleichbed. fr. capituler, eigtl. »(die Übergabebedingungen mit dem Feind) vertraglich regeln«, aus mlat. capitulare »über einen Vertrag verhandeln« zu capitulum »Vertrag, Übereinkunft«, dies aus lat. capitulum, vgl. ↑Kapitel>:
1. sich dem Feind ergeben;
sich für besiegt erklären u. sich dem Gegner unterwerfen.
2. (angesichts einer Sache) resignierend aufgeben, nachgeben, die Waffen strecken.
3. (veraltet) eine Kapitulation (3) abschließen