Duden Das große Fremdwörterbuch
Justiziar
Jus|ti|zi|ar, auch Justitiar der; -s, -e
mlat. justitiarius »Richter, Amtmann«, vgl. ↑Justiz>:
1. ständiger, für alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde o. Ä.
2. in der ↑Patrimonialgerichtsbarkeit Gerichtsherr, Gerichtsverwalter.
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