Duden Das große Fremdwörterbuch
Justiz
Jus|tiz die; -
<über mlat. justitia »Recht(sprechung), Gerichtsbarkeit« aus lat. iustitia »Gerechtigkeit(sgefühl)« zu iustus, vgl. ↑just>:
1. Rechtswesen, -pflege;
Rechtsprechung.
2. Behörde, Gesamtheit der Behörden, die für die Ausübung der Justiz (1), für Einhaltung der Rechtsordnung verantwortlich ist, sie gewährleistet.
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