Duden Das große Fremdwörterbuch
juristisch
ju|ris|tisch lat. iuridicus »die Handhabung des Rechts betreffend«>:
a) rechtswissenschaftlich, das Recht betreffend;
b) mit den Mitteln des Rechts, der Rechtswissenschaft;
c) die Juristen betreffend, zu ihnen gehörend;
juristische Person: mit der Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person, eines Individuums ausgestattete Organisation (Körperschaft, Anstalt, Stiftung).
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