Duden Das große Fremdwörterbuch
Jurist
Ju|rist der; -en, -en
mlat. iurista »Rechtsgelehrter des weltl. u. mittelalterl. Rechts«>
jmd., der Jura studiert, das Jurastudium mit der staatlichen Referendar- u. Assessorprüfung abgeschlossen hat.
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