Duden Das große Fremdwörterbuch
juridisch
ju|ri|dischlat. iuridicus »Recht sprechend«, dies zu ius, Gen. iuris »Recht« u. dicere »sagen, sprechen«>
der Rechtswissenschaft entsprechend, juristisch.
ju|ri|disch
der Rechtswissenschaft entsprechend, juristisch.