Duden Das große Fremdwörterbuch
jura novit curia
ju|ra no|vit cu|ria [- ...v... 'ku:...]
<lat. ; »das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht«>
alte, im deutschen Zivilprozess gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt.
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