Duden Das große Fremdwörterbuch
irregulär
ir|re|gu|lär [auch ...'lɛ:ɐ̯]
spätlat. irregularis »nicht den kirchlichen Regeln gemäß«;
vgl. ↑regulär>:
1.
a) nicht regelmäßig, nicht regelgemäß, nicht der Regel entsprechend;
b) nicht dem Gesetz entsprechend, ungesetzlich, regelwidrig;
Ggs. ↑regulär;
irreguläre Truppen: außerhalb des regulären Heeres aufgebotene Verbände (Freikorps, Partisanen o. Ä.).
2. vom Empfang der kath. geistlichen Weihen ausgeschlossen (wegen geistiger od. körperlicher Mängel od. einer kirchlichen Straftat).
ir|re|gu|lär [auch ...'lɛ:ɐ̯]
vgl. ↑regulär>:
1.
a) nicht regelmäßig, nicht regelgemäß, nicht der Regel entsprechend;
b) nicht dem Gesetz entsprechend, ungesetzlich, regelwidrig;
Ggs. ↑regulär;
irreguläre Truppen: außerhalb des regulären Heeres aufgebotene Verbände (Freikorps, Partisanen o. Ä.).
2. vom Empfang der kath. geistlichen Weihen ausgeschlossen (wegen geistiger od. körperlicher Mängel od. einer kirchlichen Straftat).