Duden Das große Fremdwörterbuch
Investitur
In|ves|ti|tur die; -, -en
mlat. investitura, eigtl. »Einkleidung, Einsetzung«, zu lat. investire, vgl. 1↑investieren>:
1.
a) Einweisung in ein niederes geistliches Amt (kath. Pfarramt);
b) im Mittelalter feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt durch den König.
2. abschließender Akt der Eigentumsübertragung (im älteren dt. Recht).
3. Bestätigung des Ministerpräsidenten durch die Nationalversammlung (in Frankreich).
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