Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			Interdikt
                        
In|ter|dikt das; -[e]s, -e
lat. interdictum »Verbot« zu interdicere, vgl. ↑interdizieren>
Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht).
			
		 
		In|ter|dikt das; -[e]s, -e
Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht).

