Duden Das große Fremdwörterbuch
Interdikt
In|ter|dikt das; -[e]s, -e
lat. interdictum »Verbot« zu interdicere, vgl. ↑interdizieren>
Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht).
In|ter|dikt das; -[e]s, -e
Verbot aller kirchl. Amtshandlungen (mit wenigen Ausnahmen) als Strafe für eine bestimmte Person od. einen bestimmten Bezirk (kath. Kirchenrecht).