Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			instruieren
                        
in|stru|ie|renlat. instruere, eigtl. »herrichten; <ausrüsten«>:
1. in Kenntnis setzen;
unterweisen, lehren, anleiten.
2. (veraltet) eine Rechtssache zur Entscheidung vorbereiten.
			
		 
		in|stru|ie|ren
1. in Kenntnis setzen;
unterweisen, lehren, anleiten.
2. (veraltet) eine Rechtssache zur Entscheidung vorbereiten.

