Duden Das große Fremdwörterbuch
Inquisitionsmaxime
In|qui|si|ti|ons|ma|xi|me die; - : strafprozessualer Grundsatz, nach dem der Richter selbst ein Strafverfahren einleitet (Rechtsw.).
In|qui|si|ti|ons|ma|xi|me die; - : strafprozessualer Grundsatz, nach dem der Richter selbst ein Strafverfahren einleitet (Rechtsw.).