Duden Das große Fremdwörterbuch
Inkorporation
In|kor|po|ra|ti|on die; -, -en
spätlat. incorporatio »Verkörperung; Einverleibung« zu incorporare, vgl. ↑inkorporieren>:
1. Einverleibung, Einführung eines Stoffes (insbes. Heilmittels) in den Körper, vor allem zu therapeutischen Zwecken (Med.).
2. Eingemeindung;
rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat (Rechtsw.).
3. Aufnahme in eine Körperschaft od. studentische Verbindung.
4. Angliederung (z. B. einer Pfarrei an ein geistliches Stift, um dieses wirtschaftlich besser zu stellen (bes. im Mittelalter);
vgl. ↑...ation/...ierung.
In|kor|po|ra|ti|on die; -, -en
1. Einverleibung, Einführung eines Stoffes (insbes. Heilmittels) in den Körper, vor allem zu therapeutischen Zwecken (Med.).
2. Eingemeindung;
rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat (Rechtsw.).
3. Aufnahme in eine Körperschaft od. studentische Verbindung.
4. Angliederung (z. B. einer Pfarrei an ein geistliches Stift, um dieses wirtschaftlich besser zu stellen (bes. im Mittelalter);
vgl. ↑...ation/...ierung.