Duden Das große Fremdwörterbuch
Initiativrecht
Ini|ti|a|tiv|recht das; -[e]s: das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen (z. B. einer Fraktion, der Regierung).
Ini|ti|a|tiv|recht das; -[e]s: das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen (z. B. einer Fraktion, der Regierung).