Duden Das große Fremdwörterbuch
Ingerenz
In|ge|renz die; -, -en
:
1. (veraltet) Einmischung;
Einflussbereich, Wirkungskreis.
2. strafbares Herbeiführen einer Gefahrenlage durch den Täter, der es dann unterlässt, die Schädigung abzuwenden (z. B. Unterlassung der Sicherung einer Straßenbaustelle; Rechtsw.).
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