Duden Das große Fremdwörterbuch
Indult
In|dult der od. das; -[e]s, -e
spätlat. indultum »Gnade«>:
1. Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird.
2. Fristeinräumung, wenn der Schuldner im Verzug ist (Wirtsch.).
3. vorübergehende Befreiung von einer gesetzlichen Verpflichtung (kath. Kirchenrecht)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Indult