Duden Das große Fremdwörterbuch
Indult
In|dult der od. das; -[e]s, -e
spätlat. indultum »Gnade«>:
1. Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird.
2. Fristeinräumung, wenn der Schuldner im Verzug ist (Wirtsch.).
3. vorübergehende Befreiung von einer gesetzlichen Verpflichtung (kath. Kirchenrecht)
In|dult der od. das; -[e]s, -e
1. Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird.
2. Fristeinräumung, wenn der Schuldner im Verzug ist (Wirtsch.).
3. vorübergehende Befreiung von einer gesetzlichen Verpflichtung (kath. Kirchenrecht)