Duden Das große Fremdwörterbuch
Indemnität
In|dem|ni|tät die; -
unter Einfluss von engl. indemnity bzw. fr. indemnité aus spätlat. indemnitas, Gen. indemnitatis »Schadloshaltung«>:
1. nachträgliche Billigung eines Regierungsaktes, den das Parlament zuvor [als verfassungswidrig] abgelehnt hatte.
2. Straflosigkeit der Abgeordneten für alle im Parlament getätigten Äußerungen mit Ausnahme verleumderischer Beleidigungen (besteht im Gegensatz zur ↑Immunität nach Beendigung des Mandates fort)
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