Duden Das große Fremdwörterbuch
in contumaciam
in con|tu|ma|ci|am [- kɔntu'ma:ts...]
<lat. ; »wegen Unbotmäßigkeit«>
in contumaciam urteilen: in (wegen, trotz) Abwesenheit des Beklagten ein Urteil fällen;
in contumaciam verurteilen: gegen jmdn. wegen Nichterscheinens vor Gericht (trotz ergangener Vorladung) ein Versäumnisurteil fällen;
vgl. ↑Kontumaz
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Ansicht: in contumaciam