Duden Das große Fremdwörterbuch
inappellabel
in|ap|pel|la|bel [auch 'in...]
(veraltet) keine Möglichkeit mehr bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar (von gerichtlichen Entscheidungen).
in|ap|pel|la|bel [auch 'in...]
(veraltet) keine Möglichkeit mehr bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar (von gerichtlichen Entscheidungen).