Duden Das große Fremdwörterbuch
Immutabilitätsprinzip
Im|mu|ta|bi|li|täts|prin|zip das; -s: Rechtsgrundsatz, nach dem die erhobene öffentliche Klage nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Im|mu|ta|bi|li|täts|prin|zip das; -s: Rechtsgrundsatz, nach dem die erhobene öffentliche Klage nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses nicht mehr zurückgenommen werden kann.