Duden Das große Fremdwörterbuch
Generalklausel
Ge|ne|ral|klau|sel die; -, -n:
1. allgemeine, nicht mit bestimmten Tatbestandsmerkmalen versehene Rechtsbestimmung.
2. Übertragung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an die Verwaltungsgerichte (soweit vom Gesetz nichts anderes bestimmt ist);
vgl. ↑Enumerationsprinzip.
Ge|ne|ral|klau|sel die; -, -n:
1. allgemeine, nicht mit bestimmten Tatbestandsmerkmalen versehene Rechtsbestimmung.
2. Übertragung aller öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an die Verwaltungsgerichte (soweit vom Gesetz nichts anderes bestimmt ist);
vgl. ↑Enumerationsprinzip.