Duden Das große Fremdwörterbuch
			
						
			Fraktionszwang
                        
Frak|ti|ons|zwang der; -[e]s: Verpflichtung eines Abgeordneten, seine Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben.
			
		
		Frak|ti|ons|zwang der; -[e]s: Verpflichtung eines Abgeordneten, seine Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben.

