Duden Das große Fremdwörterbuch
Fraktionszwang
Frak|ti|ons|zwang der; -[e]s: Verpflichtung eines Abgeordneten, seine Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben.
Frak|ti|ons|zwang der; -[e]s: Verpflichtung eines Abgeordneten, seine Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben.