Duden Das große Fremdwörterbuch
fiduziarisch
fi|du|zi|a|rischlat. fiduciarius »auf Treu und Glauben anvertraut«>
treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.);
fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als er selbst aus einer vorher getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung hat.
fi|du|zi|a|risch
treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.);
fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als er selbst aus einer vorher getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung hat.