Duden Das große Fremdwörterbuch
fiduziarisch
fi|du|zi|a|risch lat. fiduciarius »auf Treu und Glauben anvertraut«>
treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.);
fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als er selbst aus einer vorher getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung hat.
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