Duden Das große Fremdwörterbuch
Extrahent
Ex|tra|hent* der; -en, -en
lat. extrahens, Gen. extrahentis, Part. Präs. von extrahere, vgl. ↑extrahieren>:
1. (veraltet) jmd., auf dessen Antrag eine gerichtliche Verfügung erlassen wird (Rechtsw.).
2. jmd., der etwas extrahiert.
Ex|tra|hent* der; -en, -en
1. (veraltet) jmd., auf dessen Antrag eine gerichtliche Verfügung erlassen wird (Rechtsw.).
2. jmd., der etwas extrahiert.