Duden Das große Fremdwörterbuch
ex post
ex post <lat. >:
1. nach geschehener Tat;
hinterher.
2. im Nachhinein (Wirtsch.);
Ggs.: ↑ex ante.
ex post <lat. >:
1. nach geschehener Tat;
hinterher.
2. im Nachhinein (Wirtsch.);
Ggs.: ↑ex ante.