Duden Das große Fremdwörterbuch
exklusiv
ex|klu|sivengl. exclusive, dies über mittelfr. exclusif aus mlat. exclusivus zu lat. excludere »ausschließen«>:
1.
a) sich gesellschaftlich abschließend, abgrenzend, abhebend [u. daher hochstehend in der allgemeinen Wertschätzung];
b) den Ansprüchen der vornehmen Gesellschaft, höchsten Ansprüchen genügend;
[vornehm u.] vorzüglich, anspruchsvoll.
2. ausschließlich einem bestimmten Personenkreis od. bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend, z. B. einer Zeitung - über etw. berichten.
ex|klu|siv
1.
a) sich gesellschaftlich abschließend, abgrenzend, abhebend [u. daher hochstehend in der allgemeinen Wertschätzung];
b) den Ansprüchen der vornehmen Gesellschaft, höchsten Ansprüchen genügend;
[vornehm u.] vorzüglich, anspruchsvoll.
2. ausschließlich einem bestimmten Personenkreis od. bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend, z. B. einer Zeitung - über etw. berichten.