Duden Das große Fremdwörterbuch
Exequatur
Exe|qua|tur* das; -s, ...uren
lat. ex(s)equatur »er vollziehe«, 3. Pers. Präs. Konj. Sing. von ex(s)equi, vgl. ↑exequieren>:
1. Zulassung eines ausländischen Konsuls, Bestätigung im Amt.
2. staatliche Genehmigung zur Publikation kirchlicher Akte.
3. im Prozessrecht der gerichtliche Anspruch darüber, dass ein ausländisches Urteil im Inland vollstreckbar ist.
Exe|qua|tur* das; -s, ...uren
1. Zulassung eines ausländischen Konsuls, Bestätigung im Amt.
2. staatliche Genehmigung zur Publikation kirchlicher Akte.
3. im Prozessrecht der gerichtliche Anspruch darüber, dass ein ausländisches Urteil im Inland vollstreckbar ist.