Duden Das große Fremdwörterbuch
Exceptio
Ex|cep|tio [...ts...] die; -, ...tiones [...ne:s]
lat. exceptio, eigtl. »Ausnahme«, zu excipere »eine gerichtliche Einwendung machen«, eigtl. »ausnehmen, (mit etwas) eine Ausnahme machen«>
Einspruch, Einrede (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht; Rechtsw.);
Exceptio Doli: Einrede der Arglist;
vgl. ↑Dolus;
Exceptio plurium: Einrede des Vaters eines unehelichen Kindes, dass die Mutter in der Zeit der Empfängnis mit mehreren Männern verkehrt habe;
vgl. ↑Exzeption
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