Duden Das große Fremdwörterbuch
Embargo
Em|bar|go das; -s, -s
span. embargo »Beschlagnahme« zu embargar »in Beschlag nehmen«>:
1. Beschlagnahme od. das Zurückhalten fremden Eigentums (meist von Schiffen od. Schiffsladungen) durch einen Staat.
2. staatliches Waren- u. Kapitalausfuhrverbot, Auflage- u. Emissionsverbot für ausländische Kapitalanleihen
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Embargo