Duden Das große Fremdwörterbuch
do ut des
do ut des <lat. ; »ich gebe, damit du gibst«>:
1. altröm. Rechtsformel für gegenseitige Verträge od. Austauschgeschäfte.
2. Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe od. einem Gegendienst gerechnet wird
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