Duden Das große Fremdwörterbuch
Dispositionsmaxime
Dis|po|si|ti|ons|ma|xi|me die; -: Verfügungsgrundsatz, Grundsatz, dass die Prozessparteien die Herrschaftsgewalt über das Verfahren haben, d. h. über Beginn, Gang, Inhalt u. Ende des Prozesses frei bestimmen können (Rechtsw.).
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