Duden Das große Fremdwörterbuch
Dimissoriale
Di|mis|so|ri|a|le das; -s, ...alien [...i̯ən]
kirchenlat. dimissoriale, eigtl. »Entlassenes«>
Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen (Taufe, Trauung o. Ä.) ermächtigt
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