Duden Das große Fremdwörterbuch
Differenzgeschäft
Dif|fe|renz|ge|schäft das; -[e]s, -e: Börsentermingeschäft, bei dem nicht Lieferung u. Bezahlung des Kaufobjekts, sondern nur die Zahlung der Kursdifferenz zwischen Vertragskurs u. Kurs am Erfüllungstag an den gewinnenden Partner vereinbart wird.
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