Duden Das große Fremdwörterbuch
delegieren
de|le|gie|ren lat. delegare »beauftragen, hinsenden« zu ↑de... u. legare »entsenden«, eigtl. »eine gesetzliche Verfügung treffen«>:
1. jmdn. abordnen.
2.
a) Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen (Rechtsw.);
b) eine Aufgabe auf einen anderen übertragen.
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