Duden Das große Fremdwörterbuch
De-jure-Anerkennung
De-ju|re-An|er|ken|nung die; -, -en: dauernde u. vorbehaltlose Anerkennung eines Staates (meist mit Aufnahme diplomatischer Beziehungen).
De-ju|re-An|er|ken|nung die; -, -en: dauernde u. vorbehaltlose Anerkennung eines Staates (meist mit Aufnahme diplomatischer Beziehungen).