Duden Das große Fremdwörterbuch
De-facto-Anerkennung
De-fac|to-An|er|ken|nung die; -, -en: provisorische Anerkennung eines Staates ausschließlich durch seine tatsächliche Behandlung als Staat (Rechtsw.).
De-fac|to-An|er|ken|nung die; -, -en: provisorische Anerkennung eines Staates ausschließlich durch seine tatsächliche Behandlung als Staat (Rechtsw.).