Duden Das große Fremdwörterbuch
clausula rebus sic stantibus
clau|su|la re|bus sic stan|ti|bus [- - zik -]
<lat. ; »Vorbehalt, dass die Umstände so bestehen bleiben«>
Vorbehalt, dass ein Schuldversprechen od. ein Geschäft bei Veränderung der Verhältnisse seine bindende Wirkung verliert (Rechtsw.)
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