Duden Das große Fremdwörterbuch
Cash-and-carry-Klausel
Cash-and-car|ry-Klau|sel die; -:
1. Vertragsklausel im Überseehandel, wonach der Käufer die Ware bar bezahlen u. im eigenen Schiff abholen muss.
2. Bestimmung der nordamerik. Neutralitätsgesetzgebung von 1937, dass an Krieg führende Staaten Waffen nur gegen Barzahlung u. auf Schiffen des Käufers geliefert werden dürfen.
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